Stammtisch Schweinchen Dick
 
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Statuten



Statuten des Stammtisch Schweinchen Dick


1.   Am ersten Samstag im Monat ist Stammtisch um 20:00 Uhr
     (Reihenfolge siehe Termine)
2.   Jeder überweist monatlich einen Betrag von 20,00 € 
      auf das Stammtischkonto.
3.   Wer unentschuldigt fehlt, zahlt eine Strafe in Höhe 
      von 10,00 €. Wer entschuldigt fehlt zahlt eine Strafe in 
      Höhe von 2,50 €.
4.   Diejenige, bei der Stammtisch ist, muss die Getränke   
      besorgen.
5.   Die Kosten der Getränke werden durch die Personen geteilt, 
      die am Stammtisch teilnehmen.
6.   Wenn jemand Geburtstag hat erhält er von jedem 10,00 €. 
      Das Geld wird beim folgenden Stammtisch wieder 
     eingesammelt, auch von Schweinchen die leider nicht zur 
     Feier kommen konnten.
7.  Wird das Stammtischschwein vergessen werden 5,00 € 
     eingesammelt.
8.  Werden Gegenstände um- bzw. kaputtgeschmissen, so wird   
     von der Verursacherin 1,00 € eingesammelt.
9.  Wer das Stammtischschwein kaputt macht, zahlt 10,00 €!
10. Wenn man nicht zum Stammtisch kommen kann, muss man sich 
     spätestens einen Abend vorher bei derjenigen abmelden, bei 
     der der Stammtisch stattfindet, ansonsten kostet 
     dies 10,00 €!

 

11. Kommt man unentschuldigt zu spät zum Stammtisch, zahlt 
     man für die ersten 5 Minuten 5,00 € Strafe, für jede
     weitere 0,50 €. Entschuldigtes zu spät kommen kostet 2,00 €!
12. Wer vor 21:30 Uhr auf die Toilette geht, zahlt 2,50 € 
      Strafe.
13. Während des Stammtisch ist jeglicher Kontakt zum Handy 
     verboten. Wer hiergegen verstößt zahlt pro Kontakt 1,50 €.
14. Das Stammtisch-T-Shirt oder -Trikot muss beim Stammtisch
     getragen
werden! Wer sein Shirt vergessen hat, zahlt 10,00 €.
15. Wer beim Stammtisch soppt zahlt 0,20 € pro Fleck! Also 
     Vorsichtig eingießen, Alkohol soll doch nicht vergeudet 
     werden!
16. Wer nicht am Stammtisch teilnimmt hat den Strafen-
     durchschnitt zu zahlen!
17. Es gibt noch zusätzliche Strafen, die, je nach 
     Verbrechen und Ausmaß, vor Ort in ihrer Höhe durch 
     Mehrheitsbeschluss festgesetzt werden.


 

 
   
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